Änderung der laufenden aktiven Mitgliedschaft ist jeder Zeit zum Monatsende möglich.
Eine Umwandlung der Art der Mitgliedschaft (aktiv/passiv) ist mit einer Übergangsfrist von 6 Wochen zum Monatsende möglich. Bei der Umwandlung von aktiv in passiv muß der volle Beitrag für das ganze Jahr entrichtet werden, wobei es gleichgültig ist, in welchem Monat die Umwandlung beantragt wird. Bei der Umwandlung von passiv in aktiv beginnt zum ersten Mal die Beitragszahlung für Aktive mit dem Monat, in dem die Trainingsangebote in Anspruch genommen werden.Bitte teile uns den Wunsch schriftlich (per Post oder E-Mail) mit. Gerne kannst du dafür auch unser Kontaktformular nutzen.
Du kannst deine Mitgliedschaft zum 30.6. oder zum 31.12. mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Bitte teile uns den Wunsch schriftlich (per Post oder E-Mail) mit.
Im ersten Mitgliedschaftsjahr gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
Aktive Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet, bzw. das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind lt. §4 der Satzung verpflichtet, bei der Durchführung von Veranstaltungen und bei Arbeiten zur Erhaltung der vereinseigenen Räumlichkeiten gelegentlich mitzuhelfen.
Die Verpflichtung zur Mithilfe lt. §4 der Satzung ist erfüllt, wenn ein Arbeitseinsatz von mindestens 10 Stunden im Laufe eines Jahres nachgewiesen wird. Mitglieder, die ihrer Verpflichtung zur Mithilfe im Laufe eines Jahres nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen sind, werden schriftlich gemahnt. Sie haben dann die Gelegenheit, ihr Versäumnis auszugleichen. Dazu wird eine Kaution in Höhe von 10,00€ je Fehlstunde erhoben, die zinslos zurückerstattet wird, wenn das Versäumnis ausgeglichen ist.
Die meisten Trainingsstunden finden in unserem geliebten Clubheim – Grün-Gold-Haus – statt.
Manchmal müssen wir jedoch auf alternative Trainingsräume ausweichen. Bitte achte auf die Informationen bei der jeweiligen Trainingsgruppe.